Satzung der Motorradfreunde Eppingen e.V.
§1 Name, Sitz und Zweck des Vereins
Der Verein "Motorradfreunde Eppingen e.V." mit Sitz in 75031 Eppingen, verfolgt die Förderung des Motorradsports auf breiter Basis. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch gemeinsame Motorradausfahrten, Errichtung eines Clubheims, Förderung des Motorradsports allgemein. Besuch von Motorradrennen und - treffen, sowie gemeinsamen Reparaturbesprechungen.
Der Verein ist beim Amtsgericht Heilbronn unter der Nummer 1702 in das Vereinsregister eingetragen.
§2 Art des Vereins
Der Verein ist selbstlos tätig, er verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
§3 Mittelverwendung
Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendungen aus Mitteln des Vereins.
§4 Mitgliedschaft
Vereinsmitglieder können natürliche, volljährige Personen werden.
Über den Aufnahmeantrag entscheidet der Vorstand. Gegen die Ablehnung, die keiner Begründung bedarf, steht dem Bewerber/in die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die dann endgültig entscheidet.
Die Mitgliedschaft endet durch Tod, Austritt oder Ausschluss. Der Austritt ist mit sofortiger Wirkung möglich. Er muss dem 1. oder 2. Vorstand gegenüber schriftlich erklärt werden. Ein Mitglied kann aus wichtigem Grund aus dem Verein ausgeschlossen werden. Wichtige Gründe sind insbesondere:
- Beitragsrückstand von mehr als 3 Monaten
- Grober oder wiederholter Verstoß gegen die Vereinsatzung
- Unehrenhaftes oder vereinsschädigendes Verhalten
Über den Ausschluss entscheidet der Gesamtvorstand mit sofortiger Wirkung. Das Mitglied soll vorher gehört werden. Gegen den Ausschluss steht dem Mitglied die Berufung an die Mitgliederversammlung zu, die schriftlich binnen 4 Wochen an den Vorstand zu richten ist. Die Mitgliederversammlung entscheidet dann mit
einfacher Mehrheit endgültig.
§5 Organe des Vereins
- Die Mitgliederversamlung
- Der Vorstand
§6 Mitgliederversammlung
Zu den Aufgaben der Mitgliederversammlung gehören insbesondere:
- Wahl und Abwahl des Vorstands
- Entlastung des Vorstands
- Entgegennahme der Jahresberichte
- Festsetzung der Beiträge
- Beschlussfassung über Satzungsänderungen und über die Auflösung des Vereins
Einberufung von Mitgliederversammlungen
Mindestens einmal im Jahr findet eine ordentliche Mitgliederversammlung statt. Die Einberufung erfolgt durch den Vorstand mit einer Frist von mindestens 4 Wochen durch Bekanntgabe im Epppinger Stadtanzeiger oder mittels Brief.
Außerordentliche Mitgliederversammlungen kann der vorstand bei Bedarf einberufen. Der Vorstand ist zur Einberufung einer außerordenlichen Mitgliederversammlung verpflichtet, wenn mindesten ein Viertel aller dies schriftlich unter Angabe von Gründen verlangt.
Anträge zur Tagesordnung müssen schriftlich und mindestens eine Woche vor der Versammlung beim Vorstand eingereicht werden.
Ablauf und Beschlussfassung von Mitgliederversammlungen
Die Mitgliederversammlung wird von einem Vorstandsmitglied oder einem mehrheitlich gewählten Versammlungsleiter geleitet. Die Mitgliederversammlung ist ohne Rücksicht auf die Zahl der erschienenen Mitglieder beschlussfähig.
Jedes Mitglied hat eine Stimme. Das Stimmrecht kann nur persönlich ausgeübt werden.
Bei Abstimmung entscheidet die einfach Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Die Abwahl des Vorstandes, Satzungsänderungen einschließlich der Änderung des Vereinszwecks und die Auflösung des Vereins können nur mit Dreiviertelmehrheit beschlossen werden. Stimmenthaltungn und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht.
Über die Beschlüsse der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll anzufertigen, das vom Versammlungsleiter und dem Schriftführer zu unterzeichen ist.
§7 Der Vorstand
Der vorstand beseht aus:
- 1. Vorstand
- 2. Vorstand
- Kassier
- Schriftführer
Jeses Vorstandsmitglied ist allein vertretungsberechtigt.
Der Vorstand führt die Geschäfte des Vereins, berichtet der Mitgliederversammlung und führt die Beschlüsse der Mitgliederversammlung aus.
Der Vorstand wird auf die Dauer von 2 Jahren gewählt.
§8 Beiträge
Die Mitglieder haben einen (Aufnahmegebühren entfallen) Jahresbeitrag zu zahlen, deren Höhe von der Mitgliederversammlung bestimmt wird. Der Jahresbeitrag wird vom Konto per Lastschrift abgebucht.
Ausnahmen sind möglich und müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Die bezahlten Beiträge können nicht zurückverlangt werden, auch wenn das Mitglied ausgeschlossen wurde oder auf eigenen Wunsch den Verein verlassen hat.
§9 Entschädigungen
Wer an den vom Verein durchgeführten Veranstaltungen nicht teilnimmt, hat keinen Anspruch auf Entschädigung oder sonstige Vergütungen.
§10 entfallen
§11 Auflösung des Vereins
Bei Auflösung des Vereins oder Wegfall seines bisherigen Zwecks fällt das Vermögen des Vereins an die Stadt Eppingen, die es unmittelbar und ausschließlich für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. Zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 Stimmen der Erschienenen erforderlich.
§12 Geschäftsjahr
Das Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr.